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Vortrag zum Behindertentestament

KSL Detmold

Vortrag zum Behindertentestament

Was passiert mit meinem Kind nach meinem Tod? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben? 

Ist ein Kind mit Behinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen, sollten die Eltern testamentarisch eine gute Vorsorge für ihre Kinder treffen. Das sogenannte „Behindertentestament“ soll sicherstellen, dass ein Kind mit Behinderung wirksam und zu seinem Nutzen erben kann, ohne dass das Erbe in kurzer Zeit für die Kosten benötigter Unterstützungsleistungen aufgebraucht wird.

Der Rechtsanwalt und Notar Wilko Wiesner wird in einem Vortrag über die testamentarischen Ausgestaltungsmöglichkeiten informieren. Während der Veranstaltung erhalten Sie Hinweise, wie im Spannungsfeld von Erb- und Sozialrecht konkrete Regelungen zugunsten des betroffenen Menschen mit Behinderung gefunden werden können.

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold (KSL-OWL) lädt alle Interessierten zu dieser Veranstaltung ein:

Wann: 08. Oktober 2019 um 18.30 Uhr
Wo: Bürgerwache am Siegfriedplatz (Saal im EG)
        Rolandstr. 16, 33615 Bielefeld

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zur Planung erbitten wir eine Anmeldung im KSL unter:

Email: anmeldung@ksl-owl.de   oder   Tel.: 0521 329 335 70

Sollten Sie einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, so teilen Sie ihren Bedarf bitte bis zum 24.09.2019 mit.