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Für den Erhalt der Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in der Landesbauordnung NRW

Das Landesbauministerium überlegt, die in der Landesbauordnung vorgesehene, feste Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in Neubauten zurückzunehmen. Behindertenverbände und die Selbsthilfe sehen die langersehnte Chance auf eine mittelfristige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt hierdurch gefährdet.

Bereits jetzt stehen nicht ausreichend rollstuhlgerechte und bezahlbare Wohnungen zur Verfügung. Der Bedarf wird angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Ausbaus ambulanter Betreuungssettings in der Alten- und Behindertenhilfe weiter und schnell ansteigen.

Die vermeintlichen Mehrkosten für eine rollstuhlgerechte Ausstattung sind gut zu kalkulieren und überschaubar, wenn diese bei der Planung eines Neubaus bereits berücksichtigt werden. Die aktuelle Terragon-Studie kalkuliert nur 0,83 Prozent an Mehrkosten für eine Umsetzung der DIN 18040-2 zur Barrierefreiheit in einem Neubau.

Da jedoch die Bedarfe von Menschen mit Behinderung (noch) nicht regelhaft von Architekten und Bauherren berücksichtigt werden, sollten sie über eine Quote in der Landesbauordnung gezwungen werden, ihre Planungen entsprechend anzupassen. Ohne eine entsprechende Quote wird die Bauwirtschaft keine Veranlassung sehen, sich freiwillig mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Die Quote bleibt also notwendig,

  • um Menschen im Rollstuhl dringend benötigten, angemessenen Wohnraum anbieten zu können
  • um eine UN-BRK-konforme Wahlfreiheit bei der gewünschten Wohnform sicherstellen zu können 
  • um Nordrhein-Westfalen als attraktiven und inklusiven Wohnort zukunftssicher zu gestalten

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Westfalen-Lippe hält den Erhalt der aktuellen Regelungen in der Landesbauordnung zur Barrierefreiheit für alle Wohnungen und einer Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen für dringend geboten und hofft auf eine kritische Prüfung der Überlegungen der Landesregierung zur Streichung dieser Regelungen.