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10.02.2021
Drei Personen mit einem Antrag

Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher*innen gehören zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren und werden daher übernommen. 

Das Impfzentrum erstattet daher diese Kosten und rechnet sie anschließend mit dem Land NRW ab.

Nutzen Sie hierzu bitte das nebenstehende Formular.