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25.03.2024
Vor 15 Jahren geboren und nach der Förderschule trotzdem noch in die Werkstatt sortiert

Die abschließenden Bemerkungen zur letzten Staatenprüfung Deutschlands lassen keinen Zweifel: Auch 15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bedarf es weiterhin geeigneter Strategien zum Abbau ausgrenzender Strukturen im Bereich Wohnen, Schule und Arbeit.

Es geht also darum, sich auf eine Zukunft vorzubereiten, in der besondere Wohnformen, Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen nicht mehr benötigt werden. Die über Jahrzehnte aufgebauten organisatorischen Voraussetzungen und die weitreichenden Verzweigungen im Sozialleistungssystem, in die diese Sonderstrukturen eingebettet sind, lassen sich nicht kurzfristig und ersatzlos zurücknehmen. Es bedarf hierzu eines strategischen, vernetzten und terminierten Vorgehens, das alle betroffenen Akteure von Anfang an beteiligt. Dabei muss das Ziel klar formuliert und immer im Blick sein: Wir streben einen konsequenten Abbau der Sonderstrukturen an.

Hierzu müssen die Regelsysteme so vorbereitet werden, dass sie mit den absehbaren Herausforderungen zurecht kommen können. Das Wissen und die Erfahrungen der Nutzer*innen und Mitarbeiter*innen aus den heutigen Sondersystemen wird in den Regelsystemen genutzt, während sich die bestehende (Sonder-)Infrastruktur in eine neue Gesamtstruktur integriert. Öffnung der Förderschulgebäude für Schüler*innen ohne Förderbedarf und Öffnung der Werkstätten für Erwerbsfähige und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Sprich: Im Grunde ist schon (fast) alles da, wir müssen es "nur" in neue Zusammenhänge bringen. Jedoch: Ohne ein bisschen Zwang, wird sich nichts bewegen, weil der gesamtgesellschaftliche und menschenrechtliche Gewinn schlecht in Zahlen darstellbar ist, die hierfür benötigten, zusätzlichen Aufwendungen hingegen schon. Menschenrechtliche Grundsätze sind jedoch nicht verhandelbar und können nicht nach Kassenlage ausgestaltet werden, denn sie bilden das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. So selbstverständlich, wie wir die allgemeinen Menschenrechte für uns in Anspruch nehmen, verteidigen und uns sehr viel kosten lassen, so selbstverständlich sollten wir dies auch auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention anwenden.

Es darf nicht weitere 15 Jahre dauern, bis eine deutlich spürbare, sichtbare und zählbare Abkehr von den Sondereinrichtungen erreicht wird. Weitere 15 Jahre müssten aber ausreichen, um alle Vorbereitungen dafür zu treffen, dass

  • kein schulpflichtiges Kind mit Behinderung neu auf eine Förderschule aufgenommen wird, aber trotzdem mit entsprechender Assistenz eine Schule besuchen kann

  • kein Arbeitnehmer mit Behinderung neu in einer Werkstatt beschäftigt wird, aber mit Unterstützung eine existenzsichernde Beschäftigung aufnehmen kann

  • kein Mensch mit Behinderung neu in eine besondere Wohnform einzieht, aber trotzdem ausreichend versorgt und selbstbestimmt wohnen kann

Ab 2040 müssten sich die Sondereinrichtungen dann darauf einstellen, dass keine neuen Nutzer*innen in die Systeme gelangen und ein allmählicher Rückbau beginnen muss. In gleicher Weise müssten sich die Regelsysteme bis 2040 auf die neuen Bedarfe vorbereiten. Sportlich, kühn, aber vielleicht ein denkbarer, sanfter Einstieg in den Ausstieg. Und weil gar nicht mehr so viel Zeit ist, müssen wir uns jetzt zusammensetzen und schleunigst einen gemeinsamen Plan erstellen.