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30.09.2024
Hochhaus mit vielen Wohnungen

24, 48, 72... - wie viele Wohnräume sollten unter einem Dach einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen versammelt sein?

Die aktuelle Änderung der öffentlichen Wohnraumförderung NRW beendet die bisherige Begrenzung auf 24 Wohnräume. Dies widerspricht jedoch allen Forderungen der UN-BRK und eröffnet die Möglichkeit für neue Großeinrichtungen, die wir eigentlich dachten, überwunden zu haben. Die KSL.NRW und weitere Mitglieder des Arbeitsausschusses der Landesinitiative Gewaltschutz NRW legen in einer gemeinsamen Stellungnahme daher dar, inwieweit eine solche Änderung im Kontext Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen, als problematisch angesehen werden muss. 

Die Stellungnahme findet sich hier:

Stellungnahme zur Änderung der öffentlichen Wohnraumförderung NRW