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Persönliches Budget (PB)

Das Persönliche Budget – Mehr als Geld.

 

Das Persönliche Budget (PB) ist ein zentrales Instrument zur Gestaltung eines selbstbestimmten
Lebens für Menschen mit Behinderungen. Die KSL.NRW setzen sich intensiv dafür ein, dass
das Persönliche Budget einen gleichberechtigten Stellenwert neben der Dienst- und Sachleistung
erhält.

Wir sind mit unserem Anliegen nicht allein: Viele Akteure wie EUTB und Landschaftsverbände
unterstützen uns dabei. Wenn Sie Interesse am Persönlichen Budget haben, weitere Informationen
darüber benötigen, über Ihre Erfahrungen berichten oder bei unseren Aktionen mitwirken möchten:
Kontaktieren Sie uns!

Die KSL.NRW bieten Informationen und organisieren Veranstaltungen zum Persönlichen Budget:

  • GEDRUCKT: Die KSL-NRW haben den ersten Band der KSL-Schriftenreihe dem Persönlichen
    Budget gewidmet. In der Broschüre finden Sie umfangreiche Informationen zum Budget.
     
  • BEBILDERT: Die KSL-Wanderausstellung zum Persönlichem Budget tourt weiterhin durch NRW:
    Im Januar 2020 war sie nach 19 Monaten bereits an ihrem 46. Ausstellungsort zu sehen.
    Detaillierte Informationen zur Ausstellung finden Sie hier.
     
  • VERFILMT: Der Begleitfilm zur Wanderausstellung mit Interviews steht hier zum Download bereit.
    Die DVD können Sie hier bestellen: info@ksl-nrw.de.
     
  • LIVE VOR ORT: Die Mitarbeitenden der KSL.NRW halten Vorträge zum Persönlichen Budget,
    bieten Raum für Stammtische (z. B. für Assistenzgebende) und organisieren Veranstaltungen
    zum PB. Wenn Sie eine Referentin oder einen Referenten zum PB suchen, am Stammtisch
    teilnehmen oder eine Veranstaltung zum PB organisieren möchten, wenden Sie sich bitte an
    das KSL in Ihrem Regierungsbezirk oder an die Koordinierungsstelle der KSL.
     
  • IM REGIONALEN DIALOG: Damit die Beantragung und die Umsetzung des Persönlichen
    Budgets in NRW für alle beteiligten Akteure einfacher und schneller gestaltet wird, organisieren
    wir bereits im zweiten Jahr regionale Praxisdialoge. Im Jahr 2019 fanden unter Beteiligung von
    Landschaftsverbänden, Kreisverwaltungen, Beratungsstellen und Budgetnutzenden
    15 Veranstaltungen statt. 

 

 

 

 

 

Das Persönliche Budget in aller Kürze


Mit der Einführung des „Persönlichen Budgets“ (PB) am 01.07.2001 wurde eine wichtige Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Anstelle der üblichen Dienst- und Sachleistungen können sie ein Persönliches Budget für ihre Teilhabeleistungen wählen. Menschen mit Behinderung erhalten den für ihre Teilhabeleistungen notwendigen Geldbetrag und entscheiden selbstbestimmt welche Hilfe, wann, wo und von wem geleistet werden soll.
Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets.
Detaillierte Informationen und praktische Hinweise finden Sie in unserer Broschüre.

 


„Das Instrument des Persönlichen Budgets soll mit Hilfe
vereinfachter Verfahren und qualifizierter Beratung
weiterverbreitet werden.“

(Koalitionsvertrag für NRW 2017-2022, S. 102)