Beratung in den ergänzenden, unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB)
Die EUTB beraten Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige vertraulich, unabhängig und kostenlos zu Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Übersicht über die ostwestfälischen EUTBs finden Sie als Download auf der rechten Seite.
Politische Beteiligung
Die politische Beteiligung von Bürgern, auch politische Partizipation genannt, gilt als Voraussetzung, Bestandteil und wesentliches Merkmal einer Demokratie.
Die UN-Behindertenrechtskonvention regelt in § 29 die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen und politischen Leben. Der Paragraph besagt, dass Menschen mit Behinderung in der Politik und in Gruppen mitbestimmen dürfen. Sie haben das Recht, in ihrem Land mit zu entscheiden.
Jeder Mensch mit Behinderung hat in Nordrhein-Westfalen das Recht zu wählen. Er bestimmt selber, wen er wählt. Jeder Mensch mit Behinderung kann selber Politik machen. Er kann in einer Partei mitarbeiten und er kann bei einer Wahl gewählt werden. Menschen mit Behinderung können Gruppen für Menschen mit Behinderung gründen und dort mitmachen. Zum Beispiel eine Gruppe, die für ihre eigenen Rechte kämpft und Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen möchte.
Vor einigen Jahren hat eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen gefordert: „Nicht über uns, ohne uns!“. Das heißt, Menschen mit Behinderungen sollen überall beteiligt werden. Besonders an politischen Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
Politische Beteiligung in OWL
Die Möglichkeiten der politischen Beteiligung für Menschen mit Behinderung gestalten sich in Ostwestfalen-Lippe sehr unterschiedlich.
In den großen Städten, wie z. B. Bielefeld oder Detmold, gibt es Beiräte als Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen. Ein Beirat ist eine Gruppe von Menschen, die sich meistens aus Betroffenen, Politikern und Mitarbeitern der Verwaltung zusammensetzt. Die Mitglieder werden gewählt und arbeiten für die Dauer einer Amtsperiode zusammen. Die Angelegenheiten und Ziele des Beirats werden in einer Satzung festgelegt, an die sich alle halten müssen. Die Satzung gestaltet sich hinsichtlich der Aufgaben und Rechte der einzelnen Beiräte unterschiedlich. Schwerpunkte sind aber häufig Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
In kleineren Städten und Gemeinden finden sich eher selten Behindertenbeiräte.
Eine weitere Form der Interessensvertretung sind Arbeitskreise oder Gremien, die sich mit dem Thema Inklusion beschäftigen. Die Angelegenheiten dieser Gruppen werden in der Regel nicht durch eine Satzung geregelt. Die Arbeitskreise sind zum Teil offen gestaltet, so dass jeder interessierte Bürger dort mitarbeiten kann.
In vielen Städten und Gemeinden gibt es Behindertenbeauftragte. In manchen Kommunen sind das hauptamtliche Mitarbeiter der Verwaltung, die als Ansprechpartner für die Belange von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen. In anderen Kommunen gibt es ehrenamtliche Behindertenbeauftragte, die häufig selbst Betroffene sind. Sie beraten Betroffene im Rahmen ihrer Möglichkeiten und dienen auch als Sprachrohr in die Verwaltung.
Es gibt aber immer noch viele weiße Flecken auf der Landkarte. Gerade in den kleineren Kommunen des Regierungsbezirks gibt es häufig noch gar keine Form der Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung.
Auf der rechten Seite finden Sie eine Übersicht der Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen im Regierungsbezirk Detmold (OWL).