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Jobcenter muss Straßenschuhe zahlen

Justitia

Sozialgericht Hamburg hat entschieden:

Jobcenter muss Straßenschuhe zahlen, wenn behinderungsbedingt ein höherer Verschleiß als üblich gegeben ist
(Urteil vom 23. August 2023 – S 39 AS 100/21).

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