Neuigkeiten in Alltags-Sprache.
21.03.2025
Teilen Sie dem Träger der Eingliederungshilfe mit, ob und ggf. wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Schildern Sie außerdem deutlich Ihre Bedarfe, falls Sie zeitweise parallel Entlastungs- und Eingliederungshilfeleistungen benötigen.
Prinzipiell würde der Hinweis genügen, Eingliederungshilfe sei jedenfalls neben den Entlastungsleistungen zu erbringen und die genaue Verwendung des Entlastungsbetrages sei dafür unerheblich. Das gilt zumindest dann, wenn Sie keine 24-Stunden-Assistenz nutzen. Dann besteht allerdings die Gefahr, dass der Träger der Eingliederungshilfe tatsächlich keine Leistungen erbringt und Sie streiten müssen. Eine (eigentlich überflüssige) Mitteilung zu eventuellen Entlastungsleistungen kann hier Streit vermeiden.
21.03.2025
Bei den Leistungen der „Schulassistenz“ handelt es sich um Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Das bedeutet, dass die Schulassistenz so lange zu leisten ist, bis das Teilhabeziel erreicht ist. Das Ende eines Schuljahres ist nach Auffassung der KSL.NRW kein sachlicher Grund, um die Leistung der Schulassistenz zu befristen.
Wenn Sie einen Bescheid bekommen oder schon vorliegen haben, indem die Leistung der Schulassistenz nur für ein Schuljahr bewilligt worden ist, dann können Sie Widerspruch gegen die Befristung erheben, soweit die Widerspruchsfrist (einen Monat nach Zugang des Bescheides) noch nicht abgelaufen ist.
Wenn die Widerspruchsfrist bei Ihrem Bescheid bereits abgelaufen ist, dann können Sie beim zuständigen Eingliederungshilfeträger (Jugend- oder Sozialamt) die Entfristung der Schulassistenz beantragen.
21.03.2025
Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, auch wenn Sie wissen oder vermuten, dass Ihre Eltern oder ein Elternteil oder eines Ihrer Kinder mehr als 100.000 EUR im Jahr verdienen.
Beantworten Sie nur die Fragen nach dem Beruf Ihrer Eltern oder Kinder.
Weisen Sie den Sozialhilfeträger gegebenenfalls daraufhin, dass die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR von mindestens einem Elternteil oder einem Kind überschritten sein muss, damit eine Kostenbeteiligung eingefordert werden kann.
14.03.2025
Am 12. März trafen sich über 40 Vertreter*innen der Rehaträger für die Kreise Paderborn und Höxter im großen Saal des Kreishauses Paderborn zu einem angeregten Netzwerk-Austausch
14.03.2025
Wie kann das Gesundheitssystem insbesondere in Bezug auf die Belange von Menschen mit Behinderungen inklusiver gestaltet werden? Ab dem 15. März 2025 ist es möglich, sich zum Fachtag „Inklusive Gesundheit – Zugänge zur Inklusion im Gesundheitssystem“ am 10. September 2025 anzumelden!
RÜCKBLICK: Fachtag Gewaltschutz: "Besserer Schutz durch Beteiligung" am 23. Januar 2025 in Bielefeld
24.01.2025
Ein kurzer Bericht und ein paar Eindrücke vom spannenden Fachtag...
20.01.2025
Vortrag und Diskussion am 27.01.2025 um 17 Uhr in Brakel
18.12.2024
...vom 23.12.24 bis zum 5.1.2025 bleibt unser Büro daher geschlossen
20.11.2024
Unser Film steht ab sofort wieder auf YouTube und zum kostenlosen Download bereit.
Für weitere Materialien zur Wahl bitte unten klicken...
14.11.2024
Sie wollen wissen:
Was ist ein Amtsgericht?
Das Rechts·wörterbuch erklärt schwere Worte von dem Gericht, von Anwälten, von der Polizei und von dem Gefängnis.
Ein Text in Einfacher Sprache
04.11.2024
Schwerpunktthema: Ombudspersonen - Deutlich ist geworden: Die Aufgabe ist eine besondere Herausforderung für das Ehrenamt...
28.10.2024
Die Broschüre fokussiert in kompakter Form budgetfähige Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung – und ist jetzt für den Versand bereit!
28.10.2024
Gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.01.2021 (Aktenzeichen B 8 SO 9/19 R) ist eine Befristung des Persönlichen Budgets unzulässig. Gleichzeitig ist die erneute Bedarfsermittlung strikt von der Bewilligung der Leistungen zu trennen.
24.10.2024
Das Bundessozialgerichtes (BSG) hat in seinem Urteil vom 28.01.2021 (Az. B 8 SO 9/19 R) entschieden, dass die Zielvereinbarung im Rahmen des Persönlichen Budgets die Beteiligten nicht im Hinblick auf den individuellen Leistungsbedarf (Umfang und daraus resultierende Höhe der Leistung) bindet.
01.10.2024
„Jedenfalls in Fällen eines Systemversagens ist es zulässig, auch bei einer stationären Unterbringung den ungedeckten Bedarf durch ambulante Leistungen zu decken.“
Der Begriff des Systemversagens sei eng auszulegen. Deshalb sei nicht bereits jeder Personalmangel oder jede fehlende Qualifikation von Personal ein Systemversagen.urze Zusammenfassung schreiben!
30.09.2024
Die bisherige Begrenzung auf 24 Wohnräume pro Einrichtung für Menschen mit Behinderungen wurde aufgehoben. Es gibt allerdings gute Gründe, dies lieber nicht zu tun...
25.09.2024
Am 24. September begrüßten die KSL.NRW Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen zu einem Online-Fachtag zum Thema Eltern mit Behinderung und/oder psychischer Beeinträchtigung. Ziel der Veranstaltung war Informationen zu vermitteln, Erfahrungen auszutauschen und sich zu vernetzen.
25.09.2024
Der Vergleichsmaßstab bei der Anerkennung des ermittelten sozialen Teilhabedarfs ist der erwachsene gleichaltrigen Mensch ohne Behinderung, der keine Sozialhilfe in Anspruch nimmt, und dessen Bedürfnis an üblichen gesellschaftlichen Kontakten.
Das Landessozialgericht NRW (LSG NRW) hat in seiner Entscheidung den Vergleichsmaßstab bei Kindern und Jugendlichen in gleicher Weise beurteilt.
19.09.2024
Die Gesamtplankonferenz ist nach der Bedarfsermittlung per Bedarfsermittlungsinstrument der zweite Teil des Gesamtplanverfahrens. Gesamtplankonferenzen müssten gesetzlich öfter stattfinden, als es die Entscheidungspraxis vermuten lässt.
30.08.2024
Du organisierst deine Unterstützung bereits mit Assistenz? Oder du planst es für deine Zukunft? Dann hast du dir sicher bereits die eine oder andere Frage zu diesem Thema gestellt. Unser Stammtisch für Assistenznehmende möchte dir für diese Fragen einen sicheren Raum geben.