Blindenführhunde sind speziell geschulte Hunde. Sie ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine eigenständige und gefahrenlose Orientierung. Blindenführhunde sind nach § 33 SGB V gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel. Sie sind anzusehen wie Rollstühle oder Hörgeräte.
In Abstimmung mit der Fachgruppe der Führhundhalter der BSV NRW hat das KSL-MSi-NRW ein Informationsblatt gestaltet. Dieses richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.
Das Informationsblatt nimmt Bezug auf folgende Dokumente:
§ 12e BGG – Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
Behindertengleichstellungsgesetz, in Kraft seit 1. Juli 2021
Assistenzhundeverordnung (AHundV)
Bundesministerium der Justiz, in Kraft seit 1. März 2023
Fragen und Antworten zur Assistenzhundeverordnung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Anerkennung von Assistenzhunden in NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
Jahresbericht 2024 (PDF)
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, veröffentlicht 2025
Fachgruppe Blindenführhundhalter
Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW (BSV NRW)
Mitnahme von Blindenführhunden ins Krankenhaus (PDF)
(08.02.2012) Deutsche Krankenhaus Gesellschaft
Mitnahme von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräume (PDF)
(05.11.1996) Freie Universität Berlin