Auf die spannende Anfrage der "Netzwerkstelle Städtepartnerschaften NRW", inwieweit wir als KSL einen Workshop-Beitrag zum Thema Inklusion im Kontext von Städtepartnerschaften leisten könnten, bot sich für uns als Bindeglied zwischen den Staaten, natürlich die Darstellung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als gemeinsame Menschenrechts-Charta an. Entlang ausgewählter Artikel haben wir die Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten, die die Konvention ratifiziert haben, versucht darzustellen und thematische Anregungen für den konkreten Austausch mit den Partnerstädten gegeben.
Zu den Verpflichtungen zählt nämlich auch die internationale Zusammenarbeit (Artikel 23 der UN-BRK) in "Partnerschaft mit internationalen und regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft" durch die die "Weitergabe von Informationen, Erfahrungen, Ausbildungsprogrammen und vorbildlichen Praktiken" gefördert werden soll. Städtepartnerschaften sind insofern ideal geeignet, sich dieser Aufgabe zu widmen. Greifbare und naheliegende Themenbereiche könnten die politische Partizipation (Artikel 29), die Zugänglichkeit, Mobilität und Barrierefreiheit (Artikel 9,20) sowie Kultur und Bildung sein (Artikel 30). In allen diesen Bereichen könnten formale Regelungen, übliche Praxis und konstruktive Umsetzungsideen miteinander verglichen, diskutiert und ggf. sogar kopiert werden sowie auch nationale Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Strömungen/Positionen betrachtet werden.
Das Beste aus allen Staaten und Städten zusammenzutragen, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-BRK sicherstellen zu können, könnte also eine spannende Herausforderung für die Beauftragten für Städtepartnerschaften darstellen.
Die KSL.NRW können hierzu gerne angesprochen werden.
Abschließend noch ein Ausschnitt aus der Tagungsdokumentation, geschrieben von der tollen Organisatorin Beate Brockmann:
„Andere Länder – andere Hürden?“ – Beteiligung und Inklusion in Städtepartnerschaften
Der Vortrag von Stephan Wieners und Anne Wohlfahrt vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold (KSL-OWL) beleuchtete die Möglichkeiten und Herausforderungen, Inklusion in der Arbeit von Städtepartnerschaften zu fördern. Ausgangspunkt war die Frage, wie barrierefreie Teilhabe sowohl vor Ort in der Kommune als auch im internationalen Austausch umgesetzt werden kann. Dabei wurde deutlich, dass Inklusion nicht als individuelles Defizit, sondern als systemische Aufgabe verstanden werden muss: Barrieren in der Umwelt und in gesellschaftlichen Strukturen verhindern die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Ein zentrales Thema war die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die den Rahmen für internationale Zusammenarbeit setzt. Sie betont, dass Staaten geeignete Maßnahmen zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen treffen und den Aufbau von Kapazitäten fördern sollen. Dies schließt auch den Austausch mit internationalen Partnerstädten ein, etwa durch barrierefreie Veranstaltungen, Beteiligung an Vereinsarbeit oder Kooperationen mit Selbstvertretungsorganisationen in den Partnerländern.
Die Referenten gaben konkrete Hinweise für die Umsetzung: Prinzipien barrierefreier Kommunikation wie das Zwei-Sinne-Prinzip, KISS (Keep it short and simple) und gleichberechtigte Informationsweitergabe sind ebenso entscheidend wie die Einbindung lokaler Strukturen – Behindertenbeauftragte, Inklusionsbeiräte oder Selbstvertretungsorganisationen. Zusätzlich wurden Fördermöglichkeiten wie der Inklusionsscheck NRW oder Programme der Aktion Mensch vorgestellt, die Städtepartnerschaften nutzen können, um inklusive Projekte umzusetzen.
Abschließend wurde diskutiert, wie Synergien zwischen Städtepartnerschaftsvereinen und Inklusionsakteuren geschaffen werden können: Durch gemeinsame Projekte, barrierefreie Begegnungsformate und gezielte Einbindung von Menschen mit Behinderungen lassen sich internationale Partnerschaften nicht nur erweitern, sondern auch nachhaltig inklusiv gestalten.