Was bedeutet Persönliches Budget?
Das Persönliche Budget ist ein fester Geldbetrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, der mit Ihnen vereinbart wird und den Sie regelmäßig oder einmalig erhalten. Die gesellschaftliche Teilhabe kennen viele unter dem Namen Eingliederungshilfe. Gemeint sind damit die Hilfen und die Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen brauchen, um ein möglichst normales Leben führen zu können.
Das Geld aus dem Persönlichen Budget ist kein zusätzliches Geld, sondern eine andere Form der Leistung. Häufig bezahlt der Kostenträger (zum Beispiel der Landschaftsverband oder die Stadt, in der Sie wohnen) das Geld direkt an einen Dienst, der die Hilfen leistet, die Sie benötigen (zum Bespiel eine Haushaltshilfe oder eine Freizeitbegleitung). Beim Persönlichen Budget bekommen Sie das Geld ausgezahlt und können sich nun selbst aussuchen, wer Ihnen helfen soll und diesen Helfer von dem Geld bezahlen. Es dient also dazu, dass behinderte Menschen selbst bestimmen können, was sie machen wollen und wer ihnen dabei helfen soll.
Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.
Das heißt:
Jeder kann, aber niemand muss einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen (auch Angehörige oder gesetzliche Betreuer können das.)
Das Persönliche Budget kann nur aus ganz wichtigen Gründen abgelehnt werden (zum Beispiel, wenn man gar nicht mit Geld umgehen kann und niemanden hat, der einem dabei hilft).
Diese Leistungen können sein:
- Hilfe beim Wohnen (ob im Wohnheim oder in der eigenen Wohnung),
- Hilfe bei der Pflege,
- Hilfe zu gesunder Ernährung,
- Hilfe beim Einkaufen oder beim Geld einteilen,
- Hilfe bei Kontakten mit Behörden und beim Schriftverkehr,
- Hilfe bei Ordnung und Sauberkeit in der eigenen Wohnung,
- Hilfe bei sozialen Kontakten.
Warum das Ganze?
- Menschen mit Behinderung sollen zu echten Kunden werden, die bezahlen.
- Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, von wem Sie unterstützt werden wollen.
- Menschen mit Behinderung sollen mit entscheiden, wobei sie Unterstützung haben wollen.
- Menschen mit Behinderungen erhalten so mehr Einfluss auf die Art ihrer Leistungserbringung.
So einfach ist das aber alles gar nicht
- Sie müssen wissen, wie das mit dem Persönlichen Budget läuft und an welche Regeln Sie sich halten müssen.
- Sie müssen wissen, wo Sie welche Hilfe erhalten können und sich selbst darum kümmern.
- Sie müssen wissen, was Sie erreichen wollen und wobei Sie Unterstützung brauchen.
- Sie müssen nachweisen, wofür Sie Ihr Persönliches Budget ausgegeben haben.
- Das Persönliche Budget darf auf keinen Fall teurer sein, als die Hilfe, die Sie schon vorher erhalten haben.
Wie komme ich an ein Persönliches Budget?
- Man muss einen Antrag stellen (möglichst beim zuständigen Kostenträger).
- Der Antrag kann formlos sein, das heißt ein einfacher lesbarer Brief reicht.
- Es sollte begründet werden, für welche Bereiche man das persönliche Budget beantragt, welches Ziel damit verfolgt wird und was erreicht werden soll.
- Bevor man aber einen Antrag stellt sollte man sich ausreichend Informationen und Unterstützung holen – zum Beispiel in einer Beratungsstelle (Hyperlink).
Die Zielvereinbarung
Wenn Ihr Antrag auf Persönliches Budget genehmigt wurde, werden Sie vom Leistungsträger (zum Beispiel dem Landschaftsverband) zu einem Gespräch eingeladen.
Hierbei schließen Sie eine Zielvereinbarung ab, das heißt einen Vertrag darüber:
- wie viel Geld Sie bekommen,
- wofür das Geld ausgegeben werden soll,
- in welcher Weise Sie nachweisen müssen, was Sie mit dem Persönlichen Budget gemacht haben (Quittungen),
- welche Ziele Sie damit erreichen wollen,
- in welchen Abständen Sie sich erneut mit dem Leistungsträger treffen, um zu besprechen, wie es mit dem Persönlichen Budget ergangen ist (zum Beispiel alle 6 Monate).
Persönliches Budget in Ostwestfalen-Lippe
Leider sind die Bewilligungszahlen zum Persönlichen Budget seit einiger Zeit zurückgegangen, was man an den von uns im Jahr 2016 erhobenen Zahlen für Ostwestfalen gut erkennen kann.
Dies liegt zum einen daran, dass das Persönliche Budget vielen nicht bekannt ist, aber auch an einer schwierigen Antragstellung, da die Kostenträger eine sehr ausführliche Begründung fordern. Deshalb empfehlen wir, sich vorab gut zu Informieren und sich Unterstützung zu holen. Dafür haben wir eine Liste mit Beratungsstellen in Ostwestfalen zusammengestellt, die man bei Interesse kontaktieren kann.