Die Grundlage unseres Tuns
- Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention - Gesundheit
-
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere
- stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen und der Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen Gesundheitswesens;
- bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, so weit angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen;
- bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten;
- erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;
- verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung, soweit eine solche Versicherung nach innerstaatlichem Recht zulässig ist ; solche Versicherungen sind zu fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten;
- verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.
- Deutsches Institut für Menschenrechte
-
Das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich im März 2024 für Deutschland zum 15. Mal gejährt. Außerdem fand Ende August 2023 die zweite Prüfung der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf statt. Dr. Susann Kroworsch äußerte sich im KSL.NRW-Blog, zu welchem Ergebnis der Ausschuss gekommen ist:
„Menschen mit Behinderungen sind noch immer kein selbstverständlicher Teil einer inklusiven Gesellschaft, sondern werden häufig in Sonderstrukturen verwiesen. Deswegen lag es nur auf der Hand, dass der Ausschuss vor allem massive Kritik an Deutschlands stark ausgebautem, menschenrechtswidrigem System von Sondereinrichtungen geübt hat, etwa bei der schulischen Bildung, der Beschäftigung in Werkstätten oder auch beim Leben in großen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Zwar wird in Politik und Gesellschaft viel über Inklusion diskutiert, es fehlt jedoch an konsequenter Umsetzung und einem echten Strukturwandel. (...)
Der UN-Ausschuss drängt vor allem zu einem notwendigen Systemwechsel. Er fordert zielgerichtete politische Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, unter anderem durch Strategien zur Deinstitutionalisierung, also des Abbaus stationärer Wohnformen zugunsten ambulanter Unterstützungsangebote.
Darüber hinaus bedarf es deutlich strengere gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit im gesamten privaten Sektor, etwa im Wohnungsbau oder im Gesundheitssektor. (...)”
Dr. Susann Kroworsch erwähnt auch, was sich hieraus für NRW ableitet:„Die Empfehlungen für die einzelnen Lebensbereiche müssen als Grundlage für die zukünftige Inklusionspolitik eingeordnet werden. Dazu zählen beispielsweise das im aktuellen Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahmenpaket zur Förderung von Inklusion und Diversität im Gesundheitswesen oder der ebenso dort in Aussicht gestellte Aktionsplan Inklusion im Bildungsbereich sowie die vorgesehene Stärkung von kommunalen Beteiligungsgremien von Menschen mit Behinderungen. Unter enger Einbindung von Menschen mit Behinderungen – also „nichts über uns, ohne uns“ als zentraler Leitsatz der Behindertenbewegung und der UN-BRK – müssen diese Vorhaben strategisch in die Umsetzung gebracht werden. Politik, Wissenschaft und relevante zivilgesellschaftliche Akteursgruppen sind angehalten, mit den Empfehlungen des UN-Ausschusses zu arbeiten, sie bekannt zu machen und zu diskutieren.
Die Monitoring-Stelle wird im Rahmen ihres Mandats in NRW darauf hinwirken, dass die Handlungsempfehlungen aus Genf diskutiert und beachtet werden. Dazu wird sie weiter in Gremien aktiv sein und sich mit politischen Akteuren austauschen. Gern unterstützt sie dabei, die „Abschließenden Bemerkungen“ bei allen zuständigen Stellen in Politik und Verwaltung bekannter zu machen.
Den dringenden Appellen des UN-Ausschusses müssen nun wirksame Maßnahmen folgen!”
Siehe hierzu auch:
Abschließende Bemerkungen zum Staatenprüfverfahren
Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-BRK in Nordrhein-Westfalen - Antidiskriminierungsstelle des Bundes
-
Erkenntnisse und Empfehlungen/Kurzfassung des Fünften Gemeinsamen Berichts:
(Hier geht es zum Bericht)Siehe Seite 36:
3.5 Gesundheit und Pflege
Zusammenfassung:
Besonders hohes Diskriminierungsrisiko für Menschen mit Behinderungen und chronischen KrankheitenBei jeder zweiten Beratungsanfrage zum Gesundheitswesen geht es um Diskriminierungen entlang Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Dies liegt zum einen daran, dass Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten durchschnittlich häufiger auf Gesundheitsleistungen zugreifen müssen. Zum anderen haben sie mitunter besondere Bedarfe, die vom Gesundheitssystem nicht immer gedeckt werden. Dies betrifft beispielsweise die Barrierefreiheit von Kliniken und Praxen, die sich nicht nur auf Rollstuhlgerechtigkeit beschränkt. Hier besteht an vielen Stellen im Gesundheitswesen Nachbesserungsbedarf.
(Sprach-)Barrieren verhindern Zugang zum Gesundheitssystem
Viele Ratsuchende werden bereits beim Zugang zu ärztlichen Einrichtungen diskriminiert. Ein großes Problem ist hier fehlende Barrierefreiheit. Auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wird manchmal der Zugang zu medizinischen Einrichtungen verwehrt, wenn sie nicht Deutsch sprechen können. Solche Ausschlüsse verhindern eine gleichberechtigte Versorgung und können lebensbedrohlich sein.
Beleidigungen und Diskriminierungen in der Behandlung
Auch in der Behandlung kommt es vor, dass Patient*innen mit beleidigenden, stereotypisierenden und diskriminierenden Äußerungen konfrontiert sind. Gerade Menschen mit HIV-Infektionen erleben häufig Diskriminierungen. Ratsuchende Senior*innen berichten immer wieder, dass ihnen bestimmte Behandlungsformen aufgrund ihres Alters verwehrt werden.
Handlungsansätze
− Um die Rechte von Menschen zu stärken, die im Gesundheitswesen Diskriminierung erfahren, sollte gesetzlich klargestellt werden, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch in diesem Bereich anwendbar ist. Insbesondere bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung, dass der medizinische Behandlungsvertrag gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 630a BGB) in den Anwendungsbereich des AGG fällt (§ 19 Absatz 1 AGG).
− Die Verabschiedung und Umsetzung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie (Vorschlag KOM [2008] 426 vom 2. Juli 2008), die seit dem Jahr 2008 vorliegt, ließe erhebliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erwarten, da sie Barrierefreiheitsverpflichtungen auch im Gesundheitsbereich umfasst. Die Bundesregierung sollte ihren Vorbehalt aufgeben und sich dafür einsetzen, dass die Richtlinie verabschiedet wird.
- Düsseldorfer Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern
-
Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzen sich für eine an den Menschenrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland ein. Während ihres 57. Treffens am 20. und 21. März 2019 in Düsseldorf haben sich die Beauftragten schwerpunktmäßig mit der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen auf Bundes- sowie Landesebene befasst. Nach der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit (Artikel 25); dieses umfasst etwa den Schutz von Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten sowie den Zugang auf eine gesundheitliche Versorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie Menschen ohne Behinderungen. Dies gilt ausdrücklich auch für geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Die Beauftragten erwarten, dass 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Barrieren in Bezug auf gesundheitliche Einrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden. Ziel muss eine inklusive Gesundheitsversorgung sein.
Hier finden Sie die Düsseldorfer Erklärung.
Aktuelle Arbeitsthemen:
Praxishandbuch KSL-Konkret #4
Wir wollen mit dem Praxishandbuch Vielfalt Pflegen #4 Pflegefachfrauen und -männern nicht zusätzliche Arbeit durch weitere Auflagen im ohnehin von hoher Verantwortung und Hektik gekennzeichneten Berufsalltag machen. Stattdessen wollen wir sie mit dem Praxishandbuch unterstützen, mehr Selbstbewusstsein durch praktische Hilfestellungen bei der Kompetenz- und Situationsorientierung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu erlangen; Patient*innen kann das ein Gefühl von Sicherheit verschaffen, denn Pfleger*innen sind oftmals Vertrauens- und erste Ansprechperson zugleich, und zwar in allen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems; also in Pflege- und Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Hospizen, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern.
Fachtag Inklusive Gesundheit
Zusammen mit Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW, der Ärztekammer Nordrhein, der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie der Pflegekammer, laden die KSL.NRW zu dem Fachtag „Inklusive Gesundheit – Zugänge zur Inklusion im Gesundheitssystem“ ein. Dort möchten wir uns mit Ihnen als Experti*innen aus den unterschiedlichsten Gesundheitsbereichen, wie zum Beispiel Medizin, Pflege, Therapie, Politik und Wissenschaft, darüber austauschen, wie das Gesundheitssystem insbesondere in Bezug auf die Belange von Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt werden kann. Es sollen bereits bestehende und gut funktionierende inklusive Zugänge vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Fachpublikum erhält auf dieser Veranstaltung die Möglichkeit, sich über das bestehende Wissen auszutauschen, Erfahrungen zu teilen und sich intensiver miteinander zu vernetzen. Ziel ist, wichtige Impulse zu setzen, damit sich die Gesundheitsversorgung in NRW zu einem inklusiven System weiterentwickeln kann.
Praxishandbuch Inklusive Gesundheit
Das Praxishandbuch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Gesundheitsberufen KSL-Konkret #4.1 bietet als Praxishandbuch ein kompaktes Nachschlagewerk alle, um Unsicherheiten bei der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Berufsalltag zu reduzieren.
Das Praxishandbuch KSL-Konkret #4.1 ist eine Zusammenfassung aller relevanten Informationen aus unserem Praxishandbuch #4 Vielfalt Pflegen. Es richtet sich nicht mehr nur an Pfleger*innen im Stationären Kontext, sondern ist als Nachschlagewerk für alle Berufstätigen in Gesundheitsberufen gedacht.
Thema
Die Interaktion und Kommunikation als Basis für eine gelungene Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen
Wir wollen mit dem Praxishandbuch Vielfalt Pflegen #4 Pflegefachfrauen und -männern nicht zusätzliche Arbeit durch weitere Auflagen im ohnehin von hoher Verantwortung und Hektik gekennzeichneten Berufsalltag machen. Stattdessen wollen wir sie mit dem Praxishandbuch unterstützen, mehr Selbstbewusstsein durch praktische Hilfestellungen bei der Kompetenz- und Situationsorientierung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu erlangen; Patient*innen kann das ein Gefühl von Sicherheit verschaffen, denn Pfleger*innen sind oftmals Vertrauens- und erste Ansprechperson zugleich, und zwar in allen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems; also in Pflege- und Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Hospizen, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern.
Unsere Motivation
Die Grundlage unseres Tuns:
Inklusion ist heute nicht mehr berechtigtes Thema, sondern längst Recht. Menschen mit Behinderungen haben auch ein Recht auf „das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ (Artikel 25 in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, kurz UN-BRK). Eine barrierefreie, inklusive und interdisziplinäre Gesundheitsversorgung ist Grundlage für Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe. In der Düsseldorfer Erklärung vom 21.März 2019 fordern die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern die „Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen“. Für die Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals fordern sie, dass „das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen verbindlich berücksichtigt" wird.
Zahlen und Fakten:
Laut Teilhabeberich NRW (7/2020) haben hierzulande im Jahr 2017 rund 3,67 Mio. Menschen mit Beeinträchtigungen gelebt. Dies entspricht einem Anteil von 20 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Da Recht und Zahlen oft abstrakt sind, werden wir konkret, indem wir in unserem Praxishandbuch auch persönlich werden: Wir zeigen in unserem Buch zwölf Menschen mit und ohne Behinderungen, die aus unterschiedlichen Perspektiven berichten: einige mit ihren Erfahrungen als Patient*innen, also Expert*innen mit Sinnesbehinderungen, mit psychischer Beeinträchtigung, mit körperlicher Behinderung, mit anderen Lernmöglichkeiten und Menschen im Autismus-Spektrum. Zudem lassen wir auch noch andere Experten zu Wort kommen: ein Elternteil einer erwachsenen Tochter mit Behinderung, eine Menschenrechtsexpertin, einen Medizin-Experten für inklusive Medizin und zwei gestandene Pflegerinnen.
Unser Vorgehen – unsere Story:
Um die Interviews einzufangen, sind wir mit einem Kamerateam, einem Fotografen und einer Journalistin losgezogen und haben Interviews in ganz NRW geführt, und zwar in allen sechs Regierungsbezirken, in denen wir mit unseres Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben vertreten sind. Im Trailer und in den unten stehenden Postkarten finden Sie unsere Protagonisten. Es lohnt sich, neben dem Praxishandbuch auch die ausführlichen Interview-Filme anzuschauen. Die Interviews sind natürlich Kernelement unseres Praxishandbuchs. Und welche Vorteile sich für Lehrende ergibt, haben wir in einem Infoblatt zusammengefasst. Die Beauftragte des Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patient*innen in NRW, Claudia Middendorf, sagt: „Mit diesem Praxishandbuch würdigen die KSL die Schlüsselrolle der Pflegenden für ein inklusiveres Gesundheitssystem. Das erlernte Wissen unterstützt sie zudem bei ihrer täglichen Arbeit und füllt eine wichtige Lücke."
Praxishandbuch
KSL-Konkret #4 Vielfalt Pflegen
Das Praxishandbuch für die Pflege Aus- und Fortbildung
Mehr Informationen zur Broschüre, zum Versand und zum Download
Sie können das Praxishandbuch auch kostenlos als Druckversion erhalten:
info@ksl-nrw.de
Für Zustelladressen innerhalb von NRW ist der Versand kostenfrei. Pflegeschulen in NRW können auch ganze Klassensätze versandkostenfrei bestellen.
Außerhalb von NRW sind Bestellungen bis zu einer Broschüre versandkostenfrei. Ab der zweiten Broschüre ist der Versand kostenpflichtig.
Expert*innen Interviews
Forschung und Recht
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt mit der Menschenrechtsexpertin Prof. Dr. Theresia Degener, dass Menschen mit Behinderungen weltweit durch diskriminierende Gesundheitssysteme das Recht auf Gesundheit verweigert wird, es so erhöhte Sterberaten in Krankenhäusern und in Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt, welches Land vorbildlich Barrieren abbaut und so ein inklusiveres Gesundheitssystem schafft und warum es mehr partizipative Forschung braucht.
Das Interview mit Prof. Degener und weitere wichtige Informationen zu Menschenrechten, Ausgrenzung in Sonderwelten, Barrierefreiheit, Selbstbestimmung und rechtliche Grundlagen finden Sie in Kapitel 2 unseres Prasishandbuchs.
Menschen mit Sinnesbehinderung
Blindheit und Sehbehinderung
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Christopher Starosta als Patient im Krankenhaus gemacht hat.
Taubheit, Schwerhörigkeit und Hörbehinderung
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Andrea Huckemeier als Patientin im Krankenhaus gemacht hat. Sie ist ausgebildete technische Zeichnerin. Heute arbeitet sie als Fachberaterin in einem Demenzservice-Zentrum für Menschen mit Hörschädigung.
Taubblindheit und Hörsehbehinderung
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Karoline Marzec als Patientin im Krankenhaus gemacht hat. Sie ist ausgebildete Mediengestalterin. Später hat sie auch als Repräsentantin und Vertrieblerin gearbeitet.
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Martin Lindheimer unter anderem in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses gemacht hat. Von 2008 bis 2018 war er Leiter und Koordinator der Anlaufstelle Rheinland in Köln, seit 2018 leitet er die Beratungsstelle EUTB des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e. V. Ehrenamtlich ist er als Mitglied im Vorstand des LPE Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e. V. und als sachkundiger Bürger im Landschaftsverband Rheinland (LVR) tätig.
In Kapitel 4 des Praxishandbuchs geht um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Dort steht diese Frage im Mittelpunkt: Warum müssen psychische Erkrankungen schon bei der Aufnahme Beachtung finden?
Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Ursula Wilcke als Patientin im Krankenhaus gemacht hat. Sie hat als Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst 40 Jahre lang die Entwicklung der digitalen Welt in puncto Textverarbeitung durchlebt.
In Kapitel 5 des Praxishandbuchs steht diese Frage im Mittelpunkt: Wieso ist für Menschen mit körperlichen Behinderungen nicht nur die bauliche Barrierefreiheit wichtig?
Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Melanie Schulte-Braucks als Patientin in einer Rehaklinik gemacht hat. Sie arbeitet als Bürokauffrau – in dem Beruf, in dem sie ausgebildet ist.
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Chico Elmar Goepel als Patient in einem Krankenhaus gemacht hat. Er arbeitet heute als Empfangs- und Servicemitarbeiter. Beide Interviews und wichtige Informationen zu Interaktion und Kommunikation gibt es in Kapitel 6 unseres Praxishandbuchs.
Menschen im Autismus-Spektrum
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Alexandra als Patientin in einem Krankenhaus gemacht hat. Sie ist chemisch-technische Assistentin.
Das Interview und wichtige Informationen zu Interaktion und Kommunikation gibt es in Kapitel 7 unseres Praxishandbuchs.
Strukturen im Gesundheitssystem für Menschen mit komplexen Behinderungen
Medizin
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erkenntnisse der Chefarzt Dr. med. Jörg Stockmann als Experte für inklusive Medizin im Laufe seines Lebens gewonnen hat, und welche Standards er für Ärzt*innen aller Fachrichtungen im Regelsystem als sinnvoll erachtet.
Das Interview mit ihm gibt es in Kapitel 8 unseres Praxishandbuchs.
Pflege
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Susanne Just und Angela Prüfer als Pflegeexpertinnen im Modellprojekt „Klinik Inklusiv“ und als Pflegende im Krankenhaus Mara in Bielefeld machen.
Das Interview mit beiden gibt es ebenso in Kapitel 8 unseres Praxishandbuchs.
Angehörige und Assistenz
Erfahren Sie in diesem Interview-Ausschnitt, welche Erfahrungen Gottfried Claßen als Vater einer Patientin mit Behinderung im Krankenhaus gemacht hat. Er betreut gemeinsam mit seiner Frau die zum Interview-Zeitpunkt 37-jährige Tochter, um ihr ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, natürlich in Zusammenarbeit mit Assistenten.
Im Praxishandbuch geht es in Kapitel 9 entsprechend um Angehörige und Assistenz.
Infos für Lehrende
Welche Vorteile hat das Praxishandbuch Vielfalt Pflegen für Auszubildende und Lehrende in der Pflege?
Das Praxishandbuch ist übersichtlich und gleichzeitig ein sehr umfassendes Lehrwerk zum Thema Behinderung. Es kann von Lehrenden und Lernenden gemeinsam genutzt werden, da es entsprechend den Anforderungen des Rahmenlehrplans aufgebaut ist. Zusätzlich dient es als Inspirationsquelle, um den Unterricht situationsorientiert zu gestalten. Praxisorientierte Interviews, Übungen und Diskussionsfragen regen die Auszubildenden zur Reflexion an. Das Buch ist durch seinen modularen Aufbau übrigens auch bei eintägigen Fortbildungen einsetzbar.
Warum vermittelt das Buch so gut, was für die Pflege von Menschen mit Behinderungen wichtig ist?
Das Praxishandbuch wurde von Menschen mit und ohne Behinderungen erstellt. Es lässt Menschen mit Behinderungen, ihre Eltern, Pflegende und Fachleute aus Forschung und Medizin als Expert*innen zu Wort kommen. Als ergänzendes Lehrmaterial die obens stehenden Interviews zusätzlich als barrierefreie Filme nutzbar.
Welche für die generalistische Pflegeausbildung relevanten Inhalte vermittelt das Praxishandbuch Vielfalt Pflegen?
Pflegefachfrauen und -männer lernen damit, wie Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Pflegealltag gelingen können. So werden Unsicherheiten auf beiden Seiten abgebaut. Dies ist ein Baustein dafür, dass das Menschenrecht auf Selbstbestimmung in den unterschiedlichen Pflegesituationen respektiert werden kann.
Download für den Infozettel Vielfalt Pflegen
Presseinformation
Vielfalt Pflegen: ein Praxishandbuch für ein inklusives Gesundheitssystem
Wenn Menschen mit Behinderungen ins Krankenhaus müssen, brauchen sie in der Regel eine besondere Pflege und Unterstützung. Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL.NRW) wollen Pflegende in der neuen generalistischen Pflegeausbildung unterstützen, um Unsicherheiten bei der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Pflegealltag zu reduzieren. Das bringt Patient*innen Sicherheit und Pfleger*innen Selbstbewusstsein. Ganz im Sinne des Buchtitels: Vielfalt Pflegen! Das neue Praxishandbuch baut erstmals eine Wissensbrücke zwischen einer inklusiven Gesundheitsversorgung und einem inklusiven Gesundheitssystem. Menschen mit und ohne Behinderungen kommen darin mit ihren Erfahrungen und ihrem Know-how zu Wort. Fachleute aus der Praxis waren am Entwicklungsprozess beteiligt. Es zielt insbesondere auf Ausbilder*innen und Auszubildende in Pflegeschulen in NRW, ist aber ebenso als tägliche Informationsquelle für Pflegende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen konzipiert. Die NRW-Behinderten- und Patientenbeauftragte, Claudia Middendorf, hat den KSL.NRW zur Buchveröffentlich am 11. Dezember 2020 – Corona bedingt – symbolisch im Internet gratuliert und ebenso mit Symbolkraft an die stellvertretende Pflege-Leiterin der Berufsakademie Volmarstein, Silvia Jung, übergeben.
Inklusive Gesundheit ist ein Schwerpunktthema der KSL.NRW. Mit ihrem Praxishandbuch Vielfalt Pflegen bauen sie eine Wissens-Brücke für Pflegende zu einer inklusiven Gesundheitsversorgung und einem inklusiven Gesundheitssystem.
- Die herausgebenden KSL verstehen den Start der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 als Hebel, relevantes Wissen dort zu verankern, wo Pflege beginnt: in den Pflegeschulen Nordrhein-Westfalens.
- Das 280-Seiten umfassende Werk sieht Lehrende, Lernende und Praktizierende als Schlüsselfiguren bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die unsere Gesellschaft zu einem „Höchstmaß an Gesundheit und Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ verpflichtet.
- Die KSL.NRW gehen aktiv auf alle Pflegeschulen Nordrhein-Westfalens zu, um sich für die Nutzung des Praxishandbuchs im Unterricht stark zu machen. Zusätzlich begleiten sie diese Kampagne Corona bedingt vor allem in den sozialen Medien mit einer Aktionswoche vom 6. bis 12. Dezember 2020.
-
Statements zur Sache und zum Buch
-
„Mit diesem Praxishandbuch würdigen die KSL die Schlüsselrolle der Pflegefachkräfte für ein inklusiveres Gesundheitssystem“, sagt die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patient*innen in NRW, Claudia Middendorf.
Sie übergibt das Buch symbolisch an Silvia Jung. Die Diplom-Pflegepädagogin leitet den Fachbereich Pflege an der Bildungsakademie Volmarstein in Hagen und war seit Konzipierung des Praxishandbuchs der KSL.NRW im Juni 2019 Fürsprecherin eines solchen Werks: „Professionelles Unterrichtsmaterial gab es für die Interaktion und Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen noch nicht. Das Praxishandbuch Vielfalt Pflegen kommt im Zuge der generalisierten Pflegeausbildung dieses Jahr genau richtig. Das Material sensibilisiert und unterstützt Pflegende selbstbewusster im Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu werden.“
Chico Elmar Goepel ist ein Mensch mit anderen Lernmöglichkeiten. Der Begriff ist noch nicht überall bekannt. Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten lehnen die Bezeichnungen ‚geistig behindert‘ oder ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten‘ jedoch häufig ab. Warum das so ist, erfährt man auch im Praxishandbuch. Goepel kommt darin als Experte mit diesen Erfahrungen im Gesundheitssystem zu Wort: „Schwierige Informationen wie lateinische Begriffe und bei der Medikamentengabe sind für mich sehr schwer zu verstehen. Dafür brauche ich meinen Assistenten.“
Dr. med. Jörg Stockmann, Chefarzt der Klinik für Inklusive Medizin am Ev. Krankenhaus in Hagen, ist auch Interviewpartner im Praxishandbuch. Er fordert: „Jeder Arzt muss an seiner Haltung arbeiten und sich fragen: ,Was kann ich dafür tun, dass dieser Mensch mit seiner individuellen Behinderung zu seinem Recht kommt, dass er seine Fragen stellen kann, dass ihm die Zeit gegeben wird, sich zu äußern? Und natürlich halte ich die fachliche Fortbildung für immanent wichtig.“
Der Inhalt und die Entstehung des Praxishandbuchs entsprechen dem Konzept der KSL.NRW, dass Menschen mit und ohne Behinderungen beteiligt sind.
Menschen mit Behinderungen, ihre Eltern, Pflegende und Fachleute aus Forschung und Medizin als Expert*innen mit ihren Erfahrungen oder ihrem Know-how zu Wort.
Markus May ist als Teilprojektleiter verantwortlich für die Kampagne Inklusive Gesundheit bei der KSL-Koordinierungsstelle Ko-KSL: „Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wobei immer daran zu denken ist, dass die Behinderung keine Krankheit ist, die es zu heilen gilt, sondern ein Merkmal der individuellen Persönlichkeit. Wir wollen mit dieser Kampagne zur Bewusstseinsbildung beitragen, neues Wissen schaffen und es an der richtigen Stelle vermitteln.“
Andreas Tintrup, Projektleiter des KSL Arnsberg: „Durch den Austausch, der durch das Buch zustande gekommen ist, ist etwas Neues erwachsen. Allein die Gespräche mit Dr. Stockmann und Frau Jung hat schon viel in Bewegung gebracht. Durch unseren Vertrieb der Praxishandbücher, der nun NRW-weit von statten geht, kommen wir mit den Pflegeschulen ins Gespräch und vernetzen uns.“Weitere Informationen sowie der Kontakt zum Projekt:
- Gerne vermitteln wir Ihnen Interviewpartner oder einordnende Kontakte.
- Das Buch ist kostenfrei erhältlich. Im Fokus des Vertriebs stehen die Pflegeschulen Nordrhein-Westfalens.
Hintergrund über die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL)
Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW (KSL) initiierte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016. Die Zentren unterstützen in allen Fragen, die mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung in Verbindung stehen, oder vermitteln die jeweils passenden Ansprechpersonen. Die Kompetenzzentren haben die Aufgabe, zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW beizutragen. In jedem Regierungsbezirk arbeitet heute ein Kompetenzzentrum. Standorte sind: Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. Ein landesweit zuständiges Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen hat seinen Sitz in Essen. Finanziert werden die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben vom Land Nordrhein-Westfalen sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. -
Pressekontakt
-
Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KO-KSL), Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen
Wibke Roth Telefon 0209/956600-30/-16,
wibke.roth@ksl-nrw.de
Download für die Pressemitteilung zur Buchveröffentlichung Vielfalt Pflegen